Doping Kontrollen

Können bei Spielen der SBSL Doping Kontrollen durchgeführt werden?

Ja!

Gemäss Art. 21 Abs. 1 Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöG, SR 415.0) kann jede Person, die an Sportwettkämpfen teilnimmt, Dopingkontrollen unterzogen werden. Auf der Grundlage dieser Bestimmung können daher alle Personen, die an einem Sportwettkampf teilnehmen, von Swiss Sport Integrity kontrolliert werden.

Wo kann ich mich als Spielerin oder Spieler informieren?

Alle wichtigen Informationen findest du hier: sportintegrity.ch

Wer darf Kontrollen durchführen?

Der Ablauf einer Dopingkontrolle ist von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) im Internationalen Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen für alle Anti-Doping-Organisationen genau geregelt. Standardisierte Abläufe, professionell ausgebildetes Kontrollpersonal und klar formulierte Rechte und Pflichten gewährleisten die hohen Qualitätsanforderungen an Dopingkontrollen. In der Schweiz ist die Umsetzung der Dopingkontrollen in den «Ausführungsbestimmungen zu Dopingkontrollen und Ermittlungen» geregelt.

Dopingkontrollen werden von ausgebildetem Dopingkontrollpersonal durchgeführt, den sogenannten Doping Control Officers (DCO). DCOs müssen sich ausweisen und haben strikte den Bestimmungen zu folgen. Dabei informieren sie die kontrollierten Athlet:innen über sämtliche Schritte und beantworten Fragen dazu. Damit stellen sie sicher, dass die Rechte der Sporttreibenden geschützt werden. Während der Dopingkontrolle nehmen die Kontrolleur:innen  auf die persönlichen Bedürfnisse der Athlet:innen Rücksicht, sofern sich dies mit den reglementarischen Vorgaben und den Umständen vor Ort vereinbaren lässt.

Weitere Infos dazu auf: sportintegrity.ch

Wo finde ich die aktuelle Dopingliste?

Die aktuelle Dopingliste findest du hier: Dopingliste